Wolfgang Kind
2005-03-15 20:25:27 UTC
Erinnert ihr euch noch an die perfide Drohung von DC5JQ vom 27.09.03,
in der er Funkamateuren ganz unverblümt androht, Fehlentwicklungen und
Defizite im AFu desto intensiver an geeigneter Stelle aufzeigen zu wollen, je
mehr man auf seiner Person herumhacke?
Dies hat er nach meinen Informationen in Form des § 12 FTEG getan, der
zuvor im Ministerium nicht zur Diskussion stand.
Wörtlich heißt es im § 12 FTEG, der für Funkamateure erhebliche Nachteile
in sich birgt, die mittlerweile ihre Wirkung zeigen:
FTEG § 12 Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates nähere Regelungen zur Gewährleistung
des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen
und Radaranlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern zu treffen.
Arbeitsschutzrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Ich denke, dass jetzt jeder realisiert, welche Ziele die AGZ verfolgt.
Nicht nur auf mich wirken Leute wie DC5JQ wie billige narzisstische
Revanchisten, die man seinerzeit aus ihrem Amt gejagt hatte. Übrigens
verfolgt DC5JQ heute vehement die Einhaltung der BEMFV und macht
auf seinem kleinen Grundstück, das sich in einer Siedlung befindet, selber
richtig Leistung mit einer HLV-600 von Beko. Er selbst hatte mir damals
mitgeteilt, gut 600 Watt Out an einer Richtantenne zu fahren und dass der
Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern natürlich vorgegeben
sei und wir die ICNIRP-Werte nur deshalb akzeptieren müssten, um von
den Behörden Ernst genommen zu werden, da diese Werte international
anerkannt seien.
Ich hoffe, dass jetzt jeder Funkamateur kapiert hat, wo die Trojaner und
wahren Feinde des Amateurfunks sitzen und aus welchen Aspekten diese
versuchen, den Afu in DL platt zu machen.
Wie mir berichtet wurde, sollen die ersten Gebührenbescheide nach BEMFV
in 4-stelliger Höhe bereits raus sein.
Vy 73 de Wolf,
DL5DKW
in der er Funkamateuren ganz unverblümt androht, Fehlentwicklungen und
Defizite im AFu desto intensiver an geeigneter Stelle aufzeigen zu wollen, je
mehr man auf seiner Person herumhacke?
Dies hat er nach meinen Informationen in Form des § 12 FTEG getan, der
zuvor im Ministerium nicht zur Diskussion stand.
Wörtlich heißt es im § 12 FTEG, der für Funkamateure erhebliche Nachteile
in sich birgt, die mittlerweile ihre Wirkung zeigen:
FTEG § 12 Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates nähere Regelungen zur Gewährleistung
des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen
und Radaranlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern zu treffen.
Arbeitsschutzrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Ich denke, dass jetzt jeder realisiert, welche Ziele die AGZ verfolgt.
Nicht nur auf mich wirken Leute wie DC5JQ wie billige narzisstische
Revanchisten, die man seinerzeit aus ihrem Amt gejagt hatte. Übrigens
verfolgt DC5JQ heute vehement die Einhaltung der BEMFV und macht
auf seinem kleinen Grundstück, das sich in einer Siedlung befindet, selber
richtig Leistung mit einer HLV-600 von Beko. Er selbst hatte mir damals
mitgeteilt, gut 600 Watt Out an einer Richtantenne zu fahren und dass der
Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern natürlich vorgegeben
sei und wir die ICNIRP-Werte nur deshalb akzeptieren müssten, um von
den Behörden Ernst genommen zu werden, da diese Werte international
anerkannt seien.
Ich hoffe, dass jetzt jeder Funkamateur kapiert hat, wo die Trojaner und
wahren Feinde des Amateurfunks sitzen und aus welchen Aspekten diese
versuchen, den Afu in DL platt zu machen.
Wie mir berichtet wurde, sollen die ersten Gebührenbescheide nach BEMFV
in 4-stelliger Höhe bereits raus sein.
Vy 73 de Wolf,
DL5DKW