DK8OK
2005-03-07 14:14:42 UTC
Die Mitglieder des DARC sind u.a. gehalten, die bei uns geltenden
gesetzlichen Regelungen für den Amateurfunk einzuhalten.
Eine Reihe von DARC-Mitgliedern haben am letzten Woche durch Contest-Betrieb
auf 160 m gegen gesetzliche Regelungen und gegen ihr Vereinsrecht verstoßen,
indem sie sich nicht gesetzestreu verhalten haben.
Dem "Bundesverband" bleibt - will er in der Öffentlichkeit und bei den
Behörden glaubwürdig bleiben (beispielsweise auch in der
Selbsterklärung-Sache) - keine andere Möglichkeit, als sich umgehend von
diesem klaren Gesetzesverstößen zu distanzieren und die entsprechenden Leute
aus dem Verein zu entfernen.
Genau das hat er ja selbst dann gemacht, als ein Mitglied nur eine andere
und sogar durchaus legale MEINUNG zum Thema "CW-Prüfung" vertrat, der sich
der "Bundesverband" erst mit - freilich fast zehnjähriger Verzögerung -
anzuschließen vermochte.
Es ist nicht hinzunehmen, daß der "Bundesverband" seine Mitglieder deckt,
die wiederholt und öffentlich gegen gesetzliche Regelung des Amateurfunks
verstoßen.
Das Contest-Verbot selbst ist natürlich ohne einleuchtenden Sinn. Aber wir
hörten ja aus dem Ministerium, daß ein Großteil der AFuV auf Beratungen mit
dem RTA-DARC zurückgingen. Ist man im nachhinein mit dieser oder jener
Regelung nicht einverstanden, so darf man sie nicht auf dem Wege des
"zivilen Ungehorsams" umgehen, sondern offensiv und vorher.
Der DARC ist hier zum Handeln aufgefordert, bevor der Eindruck, einige
seiner Mitglieder handelten ohne Sanktionen gegen gesetzliche Regelungen,
auch auf nicht im "Bundesverband" organsisierte Funkamateure übergreift.
Schließlich waren doch manche Vereinsleute schnell dann mit hartnäckigen
Denunziationen bei der Hand, als sie mutmaßten (!), ein Funkamateur (!!)
hätte Flugfunk (!!!) gehört (!!!!). Was ist dieses im übrigen legale
Verhalten gegen den absichtlichen Verstoß gegen gesetzliche Regelung (so
unsinnig diese sein mögen / was der DARC im Vorwege hätte klären müssen!)?
Gerade hinsichtlich der kommoden EMVU-Regelung können wir es uns nicht
erlauben, uns auch nur dem Verdacht illegalen Handelns auszusetzen.
Jedes DARC-Mitglied kennt seine Satzung, nach der Handeln gegen gesetzliche
Regelungen nicht vereinbar ist mit einer Mitgliedschaft im DARC.
Was umgekehrt nur heißen kann: Wenn der DARC die betreffenden Leute nicht
rausschmeißt, deckt er illegales Handeln.
gesetzlichen Regelungen für den Amateurfunk einzuhalten.
Eine Reihe von DARC-Mitgliedern haben am letzten Woche durch Contest-Betrieb
auf 160 m gegen gesetzliche Regelungen und gegen ihr Vereinsrecht verstoßen,
indem sie sich nicht gesetzestreu verhalten haben.
Dem "Bundesverband" bleibt - will er in der Öffentlichkeit und bei den
Behörden glaubwürdig bleiben (beispielsweise auch in der
Selbsterklärung-Sache) - keine andere Möglichkeit, als sich umgehend von
diesem klaren Gesetzesverstößen zu distanzieren und die entsprechenden Leute
aus dem Verein zu entfernen.
Genau das hat er ja selbst dann gemacht, als ein Mitglied nur eine andere
und sogar durchaus legale MEINUNG zum Thema "CW-Prüfung" vertrat, der sich
der "Bundesverband" erst mit - freilich fast zehnjähriger Verzögerung -
anzuschließen vermochte.
Es ist nicht hinzunehmen, daß der "Bundesverband" seine Mitglieder deckt,
die wiederholt und öffentlich gegen gesetzliche Regelung des Amateurfunks
verstoßen.
Das Contest-Verbot selbst ist natürlich ohne einleuchtenden Sinn. Aber wir
hörten ja aus dem Ministerium, daß ein Großteil der AFuV auf Beratungen mit
dem RTA-DARC zurückgingen. Ist man im nachhinein mit dieser oder jener
Regelung nicht einverstanden, so darf man sie nicht auf dem Wege des
"zivilen Ungehorsams" umgehen, sondern offensiv und vorher.
Der DARC ist hier zum Handeln aufgefordert, bevor der Eindruck, einige
seiner Mitglieder handelten ohne Sanktionen gegen gesetzliche Regelungen,
auch auf nicht im "Bundesverband" organsisierte Funkamateure übergreift.
Schließlich waren doch manche Vereinsleute schnell dann mit hartnäckigen
Denunziationen bei der Hand, als sie mutmaßten (!), ein Funkamateur (!!)
hätte Flugfunk (!!!) gehört (!!!!). Was ist dieses im übrigen legale
Verhalten gegen den absichtlichen Verstoß gegen gesetzliche Regelung (so
unsinnig diese sein mögen / was der DARC im Vorwege hätte klären müssen!)?
Gerade hinsichtlich der kommoden EMVU-Regelung können wir es uns nicht
erlauben, uns auch nur dem Verdacht illegalen Handelns auszusetzen.
Jedes DARC-Mitglied kennt seine Satzung, nach der Handeln gegen gesetzliche
Regelungen nicht vereinbar ist mit einer Mitgliedschaft im DARC.
Was umgekehrt nur heißen kann: Wenn der DARC die betreffenden Leute nicht
rausschmeißt, deckt er illegales Handeln.