Discussion:
Nutzung von Ausbildungsrufzeichen
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten
2005-03-23 06:30:24 UTC
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Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?

Gruß
Thorsten
Peter Lemken
2005-03-23 09:00:13 UTC
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Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Ja.

Peter Lemken
DF5JT
Berlin
--
Was schlechten Geschmack so berauschend macht, ist die aristokratische
Wonne der Verärgerung.

-- Charles Baudelaire
Harald Schoenwitz
2005-03-23 09:06:17 UTC
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Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Ja.
Eine sehr hilfreiche Antwort. Und welche sollen das sein und wo stehen
diese? In der AfuV vom 15.02.2005, § 12, Absatz 1-4 steht dazu nichts.
73 de Harald, DL2HSC/DN1HSC/DL0GYM
Jens Schüür
2005-03-23 09:21:24 UTC
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Moin * !
Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Ja.
Ich habe hier nur dir die Vfg 2/1999 der RegTP "Ausführungsbestimmungen im
Amateurfunkdienst" vorliegen (dort erfolgte auch die erste Freigabe vom
2,2km-Band). Unter Punkt 4 ist folgendes notiert:

----------------- cut -------------

4. Zu § 13 AFuV; Ausbildungsfunkbetrieb


Der Ausbildungsfunkbetrieb dient ausschließlich der Vorbereitung auf das
Ablegen einer Amateurfunkprüfung. Für andere Zwecke wie z.B. das bloße
Vorführen von Amateurfunkverkehr oder die Teilnahme an
Amateurfunkwettbewerben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet
werden.

Unter der in § 13 Abs. 1 der AFuV geforderten unmittelbaren Anleitung und
Aufsicht ist zu verstehen:

die gemeinsame persönliche Anwesenheit von Ausbilder und Auszubildendem an
der Amateurfunkstelle und

die jederzeitige und direkte Einwirkungsmöglichkeit des Ausbilders in den
Ausbildungsfunkbetrieb.

Besitzt ein Auszubildender bereits ein Amateurfunkzeugnis, so darf er nur am
Ausbildungsfunkbetrieb für eine höhere Klasse teilnehmen.


Das Ausbildungsrufzeichen ist grundsätzlich nur vom Auszubildenden zu
benutzen, es sei denn, der ausbildende Funkamateur greift in den
Ausbildungsfunkbetrieb ein.


Die in § 13 Abs. 5 der AFuV geforderten "schriftlichen Angaben über den
Funkbetrieb" müssen nicht zwingend in Form eines Funktagebuches erfaßt
werden. Es sind jedoch unter Angabe des Datums mindestens die
Betriebsparameter zu erfassen, wie sie in § 17 Punkt 1 bis 4 der AFuV
genannt sind. Die vom Auszubildenden geführten Aufzeichnungen sind
schriftlich vom ausbildenden Funkamateur nach Beendigung des
Ausbildungsfunkbetrieb täglich zu bestätigen. Die Aufzeichnungen sind vom
Inhaber des Ausbildungsrufzeichens für die Dauer von mindestens 12 Monaten
aufzubewahren.

----------------- cut -------------

In einer späteren Mitteilung hat die RegTP dann klargestellt, dass sich der
Hinweis auf Wettbewerbe nur auf den Fall bezieht, wenn lizensierte
Funkamateure bereits ein Amateurfunkzeugnis der gleichen oder höheren
Klasse haben. (Diese Mitteilung liegt mir leider nicht mehr vor; ich habe
mir diese Klarstellung handschriftlich in die obigen Text notiert).
Nicht-Funkamateure auch in einem Wettbewerb auszubilden ist aus meiner
Sicht nicht nur erlaubt, sondern auch wichtig.

Aber inzwischen ist das IMHO alter Kaffee - es gibt eine neue AFuV und dort
findet sich keine Einschränkung in Richtung Wettbewerbe. Es wurde nur klar
gestellt, dass ein Auszubildender mit einem Amateurfunkzeugnis nur am am
Ausbildungsfunkbetrieb für eine höhere Klasse teilnehmen darf.

Für mich persönlich lautet die Antwort auf die erste Frage daher:

Nein.

73 de Jens, DG6XU/a

P.S.: Hobbyjuristen vor ;-)
Ralph P. Schorn
2005-03-25 16:48:06 UTC
Permalink
Post by Jens Schüür
Ich habe hier nur dir die Vfg 2/1999 der RegTP "Ausführungsbestimmungen im
Amateurfunkdienst" vorliegen (dort erfolgte auch die erste Freigabe vom
----------------- cut -------------
4. Zu § 13 AFuV; Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb dient ausschließlich der Vorbereitung auf das
Ablegen einer Amateurfunkprüfung. Für andere Zwecke wie z.B. das bloße
Vorführen von Amateurfunkverkehr oder die Teilnahme an
Amateurfunkwettbewerben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet
werden.
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.

DC5JQ
Wolfgang Kind
2005-03-25 17:44:56 UTC
Permalink
Post by Ralph P. Schorn
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.
DC5JQ
Schön, dass Herr Dr. Ralph P. Schorn sein dunkles Verlies wieder verlassen
hat, um sich selbst zu demontieren. Erspart uns `ne Menge Arbeit :-))) Und
jetzt wieder ab in den dunklen Keller. Ich denke, du weißt schon, weshalb,
oder? Anscheinend realisiert DC5JQ immer noch nicht, dass wir auch seine
Person demontieren können, wenn er den AFu in DL aus billiger Revanche
für erlittene persönliche Schmach weiterhin zu demontieren versucht.


Vy 73 de Wolf,
DL5DKW
Wolfgang Kind
2005-03-25 17:54:26 UTC
Permalink
Post by Ralph P. Schorn
Post by Jens Schüür
Ich habe hier nur dir die Vfg 2/1999 der RegTP "Ausführungsbestimmungen im
Amateurfunkdienst" vorliegen (dort erfolgte auch die erste Freigabe vom
----------------- cut -------------
4. Zu § 13 AFuV; Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb dient ausschließlich der Vorbereitung auf das
Ablegen einer Amateurfunkprüfung. Für andere Zwecke wie z.B. das bloße
Vorführen von Amateurfunkverkehr oder die Teilnahme an
Amateurfunkwettbewerben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet
werden.
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.
DC5JQ
Schön, dass Herr Dr. Ralph P. Schorn sein dunkles Verlies wieder verlassen
hat, um sich selbst zu demontieren. Erspart uns `ne Menge Arbeit :-))) Und
jetzt wieder ab in den dunklen Keller. Ich denke, du weißt schon, weshalb,
oder? Anscheinend realisiert DC5JQ immer noch nicht, dass wir auch seine
Person demontieren können, wenn er den AFu in DL aus billiger Revanche
für erlittene persönliche Schmach weiterhin zu demontieren versucht.


Vy 73 de Wolf,
DL5DKW
Günter Schupp
2005-03-25 23:12:57 UTC
Permalink
Post by Ralph P. Schorn
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.
Ralph, ich bin schwer beeindruckt.
Post by Ralph P. Schorn
DC5JQ
DL6IM
Wolfgang Kind
2005-03-26 00:41:11 UTC
Permalink
Post by Günter Schupp
Post by Ralph P. Schorn
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.
Ralph, ich bin schwer beeindruckt.
Post by Ralph P. Schorn
DC5JQ
DL6IM
Die Kollegen Schorn, Schulze, Schiffhauer und Co. haben sich für alle
Zeiten den Weg zurück in die Gemeinschaft der Funkamateure verbaut.
Die einzig logische Konsequenz hieraus ist die Zerstörung dessen, was
ihnen einmal lieb und wert war und von dem sie sich selbst ausgegrenzt
haben. Die Beweisführung hierzu haben sie uns selbst geliefert und ich
kann sie erforderlichenfalls jederzeit publizieren. An den richtigen Stellen
vorgebracht, wäre dies IMHO das Ende dieser amateurfunkschädlichen
Vereinigung. Nehmen wir diese Herausforderung an und zeigen diesen
Burschen endlich mal ihre Grenzen auf um zu retten, was noch zu retten
ist. Feinde haben sie sich mittlerweile zuhauf gemacht, die bereit sind, ihr
Hobby gegen diese geistigen Brandstifter mit allen gesetzeskonformen
Mitteln zu verteidigen.


Vy 73 de Wolf,
DL5DKW
Peter Lemken
2005-03-25 23:46:07 UTC
Permalink
Post by Ralph P. Schorn
Post by Jens Schüür
Ich habe hier nur dir die Vfg 2/1999 der RegTP "Ausführungsbestimmungen im
Amateurfunkdienst" vorliegen (dort erfolgte auch die erste Freigabe vom
----------------- cut -------------
4. Zu § 13 AFuV; Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb dient ausschließlich der Vorbereitung auf das
Ablegen einer Amateurfunkprüfung. Für andere Zwecke wie z.B. das bloße
Vorführen von Amateurfunkverkehr oder die Teilnahme an
Amateurfunkwettbewerben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet
werden.
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.
Gibt's dazu auch eine Quelle?

Peter Lemken
DF5JT
Berlin
--
Was schlechten Geschmack so berauschend macht, ist die aristokratische
Wonne der VerÀrgerung.

-- Charles Baudelaire
Peter Lemken
2005-03-28 15:14:55 UTC
Permalink
Post by Peter Lemken
Post by Ralph P. Schorn
Post by Jens Schüür
Ich habe hier nur dir die Vfg 2/1999 der RegTP "Ausführungsbestimmungen im
Amateurfunkdienst" vorliegen (dort erfolgte auch die erste Freigabe vom
----------------- cut -------------
4. Zu § 13 AFuV; Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb dient ausschließlich der Vorbereitung auf das
Ablegen einer Amateurfunkprüfung. Für andere Zwecke wie z.B. das bloße
Vorführen von Amateurfunkverkehr oder die Teilnahme an
Amateurfunkwettbewerben darf das Ausbildungsrufzeichen nicht verwendet
werden.
Dieser Passus wurde aufgrund einer VG-Klage von DC5JQ und auf
Anweisung des Ministers später ersatzlos zurück gezogen.
Gibt's dazu auch eine Quelle?
Kommt da nochmal was?

Peter Lemken
Berlin
--
Was schlechten Geschmack so berauschend macht, ist die aristokratische
Wonne der Verärgerung.

-- Charles Baudelaire
Hanno Luedemann
2005-03-23 17:19:03 UTC
Permalink
Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Ja.
Siehst Du Peter, wenn Du Dir nicht nur ganz _verzückt_ die Fotos
der 'beschlipsten Herren' auf der AGZ- Webseite anschauen würdest,
dann hättest Du es evtl. besser gewusst ;-)))

www.agz-ev.de/presse/mitteilungen/991022.html
www.agz-ev.de/presse/mitteilungen/991207.html
www.agz-ev.de/presse/mitteilungen/000324.html

73, Hanno DL9SXX
Peter Lemken
2005-03-23 20:40:47 UTC
Permalink
Post by Hanno Luedemann
Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Ja.
Siehst Du Peter, wenn Du Dir nicht nur ganz _verzückt_ die Fotos
der 'beschlipsten Herren' auf der AGZ- Webseite anschauen würdest,
dann hättest Du es evtl. besser gewusst ;-)))
Ich hab's besser gewßt, denke aber, daß jemand, der sich mit der Thematik
eines Ausbildungsrufzeichens im Zusammenhang mit Funkwettbewerben, durchaus
in der Lage sein sollte, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmung
herauszusuchen.

Vorgekaut wird heute schon zu vieles.

Peter Lemken
DF5JT
Berlin
--
Was schlechten Geschmack so berauschend macht, ist die aristokratische
Wonne der Verärgerung.

-- Charles Baudelaire
Hanno Luedemann
2005-03-23 21:32:35 UTC
Permalink
Post by Peter Lemken
Vorgekaut wird heute schon zu vieles.
Peter, so gesehen, hast Du natürlich Recht! Wenn ihr rps nicht so
'geärgert' hättet, dann hätte er sich ganz bestimmt gemeldet.

Niedlich fand ich damals die Mitteilung, von rps verfasst und auch von
ihm ua. in AFu- Packetradio eingestellt, als 'AGZ- Newsflasch'
aufgemacht, dass die Klage eines AGZ- Mitgliedes von der AGZ e.V.
unterstützt wird. Irgendwie logisch. Wenn man ohnehin alles _in einer
Person_ ist, braucht man das eigentlich nicht mehr erwähnen :-)))

73, Hanno DL9SXX
Wolfgang Kind
2005-03-23 21:42:46 UTC
Permalink
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Ralph P. Schorn
2005-03-25 16:46:42 UTC
Permalink
Post by Peter Lemken
Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Ja.
Peter Lemken
Nein.

DC5JQ
Hanno Luedemann
2005-03-25 16:52:52 UTC
Permalink
Nein.
Alle Differenzen in PR geklärt? Wir wissen doch alle, dass ein AGZ-
Mitglied, welches von der AGZ e.V. unterstützt wurde ...

73, Hanno DL9SXX
André Neitzel
2005-03-23 17:09:05 UTC
Permalink
Post by Thorsten
Gibt es gesetzl. Einschränkungen, die den Ausbildungsfunkbetrieb,
bzw. die Nutzung eines DN-Rufzeichens innerhalb von
Funkwettbewerben untersagen?
Interessant ist der Punkt:

wenn jemand schon ein AFU-Zeugniss hat, darf er nur am Ausbildungsbetrieb zu
einer höheren Klasse damit senden. Wenn derjenige also schon die höchste
Klasse (Momentan gibt es zwei) besitzt, wars das.

Gruss,

André
Hanno Luedemann
2005-03-23 17:27:58 UTC
Permalink
Post by André Neitzel
wenn jemand schon ein AFU-Zeugniss hat, darf er nur am Ausbildungsbetrieb zu
einer höheren Klasse damit senden. Wenn derjenige also schon die höchste
Klasse (Momentan gibt es zwei) besitzt, wars das.
Was ist daran interessant?! Das ist absolut logisch und sicher auch so
gewollt. Das Ausbildungscall soll vom 'Auszubildenden' genutzt werden
und nicht vom Inhaber bzw. dem 'Ausbilder'. Dem eigentlichen Inhaber
des Ausbildungscall ist es _nicht_ gestattet mit dem ihm zugeteilten
DN- Call zu funken. Ist doch ganz einfach zu verstehen, oder?

73, Hanno DL9SXX
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