DK8OK
2005-03-08 07:59:38 UTC
Nach der unter tatkräftiger Mithilfe des DARC entstandenen AFuV ist
Contest-Betrieb auf 160 m verboten. Punkt.
Über die Gründe mag man streiten. Ich sehe nichts, was dieses Verbot (es
besteht ja auch auf 6 m) in irgendeiner Weise vernünftig (technisch oder
juristisch) begründen könnte.
Eine Reihe von DARC-Mitgliedern haben nun bewußt, provokativ und öffentlich
gegen dieses Verbot verstoßen. Die darauf folgende Diskussion zeigte, daß
manche Funkamateure sich qua Lizenz über das Recht stellen wollen.
Der korrekte Weg wäre, im Benehmen mit der Behörde für einen Wegfall dieser
Regelung zu sorgen.
Der DARC hätte laut Satzung sofortige Handhabe, seine Position zu den
Rechtsverstößen klar zu ziegen: indem er die betreffenden Funkamateure
rausschmeißt. Dazu muß er nichts beweisen. Und er hat das ja auch schon in
gleicher Weise in Fällen durchgeführt, in denen es nicht einmal um Verstöße
gegen gesetzliche Regelungen ging.
Wenn der DARC hier nicht eindeutig durchgreift, verliert er bei Behören und
in der Öffentlichkeit weiter an Glaubwürdigkeit. Leider nicht nur der DARC,
sondern bedauerlicherweise auch der Amateurfunk insgesamt. Denn natürlich
wird man den Funkamateuren auch in Sachen "Selbsterklärung" - einer für uns
höchst kommoden Sonderlösung - keinen Glauben mehr schenken. Zumal ja auch
in Diskussionen wie hier der Brate das Wort geredet wird.
Contest-Betrieb auf 160 m verboten. Punkt.
Über die Gründe mag man streiten. Ich sehe nichts, was dieses Verbot (es
besteht ja auch auf 6 m) in irgendeiner Weise vernünftig (technisch oder
juristisch) begründen könnte.
Eine Reihe von DARC-Mitgliedern haben nun bewußt, provokativ und öffentlich
gegen dieses Verbot verstoßen. Die darauf folgende Diskussion zeigte, daß
manche Funkamateure sich qua Lizenz über das Recht stellen wollen.
Der korrekte Weg wäre, im Benehmen mit der Behörde für einen Wegfall dieser
Regelung zu sorgen.
Der DARC hätte laut Satzung sofortige Handhabe, seine Position zu den
Rechtsverstößen klar zu ziegen: indem er die betreffenden Funkamateure
rausschmeißt. Dazu muß er nichts beweisen. Und er hat das ja auch schon in
gleicher Weise in Fällen durchgeführt, in denen es nicht einmal um Verstöße
gegen gesetzliche Regelungen ging.
Wenn der DARC hier nicht eindeutig durchgreift, verliert er bei Behören und
in der Öffentlichkeit weiter an Glaubwürdigkeit. Leider nicht nur der DARC,
sondern bedauerlicherweise auch der Amateurfunk insgesamt. Denn natürlich
wird man den Funkamateuren auch in Sachen "Selbsterklärung" - einer für uns
höchst kommoden Sonderlösung - keinen Glauben mehr schenken. Zumal ja auch
in Diskussionen wie hier der Brate das Wort geredet wird.