Ralph P. Schorn
2005-03-13 09:08:24 UTC
DL: HamRadio 2day 174-2005
***@DL1EEC 2001-2005
13. Maerz 2005
LIEBE XYLS, YLS, SWLS UND OMS !
Sie hoeren HamRadio 2day, den Rundspruch der AGZ e.V., heute mit
der 174. Folge.
Redaktion:
Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC (hfs)
Ralph, DC5JQ (rps)
Sprecher:
DC5JQ
LEITARTIKEL: PROFESSIONELL
(hfs) auftreten sollten Funkamateure schon – vor allem, wenn sie
als Mitglieder des groessten Amateurfunkverbandes den besten
Mitgliederschutz geniessen und dennoch wegen falsch verstandenem
Umweltbewusstsein nahezu kriminalisiert werden: Ich spreche vom
Fall Dittelbrunn.
Professionell sollten auch oeffentliche Arbeitsgerichtsprozesse
gegen Sozialpartner gefuehrt werden, wenn sie denn ueberhaupt
noetig sind und wenn sie eine flaechendeckende Ausstrahlung auf
die gesamte Branche der Funkamateure in Deutschland haben. Ich
spreche von einer halben Million Abfindung fuer einen einzigen
Mitarbeiter unter dem Dach eines gemeinnuetzigen Vereins: vom Fall
Haefner, der auch Tagesordnungspunkt waehrend der gestrigen
Distriktsversammlung Nordrhein war.
Professionell sollten auch Anwaelte auftreten, die ihre Mandanten
vertreten und dennoch leider im Ergebnis zum Vorteil der
Gegenseite ihren Terminkalender verlegen oder den fuer den
Mandanten zielorientierten Vortrag vergessen. Ich spreche vom Fall
Roland Neumann.
Professionell sollten auch Funkamateure mit ihrer
Amateurfunkstation umgehen – vor allem, wenn sie durch Nichtabgabe
verbindlich behaupten, weniger als 10 Watt effektive isotrope
Strahlungsleistung zu machen. Die sollten sie dann auch tunlichst
nicht ueberschreiten und nicht derart exzessiv uebers Ziel
hinausschiessen, dass Nachbar's Elektronik unfreundlich reagiert
und die RegTP bei allem Good Will zum Nachteil des Funkamateurs
handeln muss.
Professionalitaet, Offenheit und Ehrlichkeit sind offensichtlich
Tugenden, die in unserer Gesellschaft im Allgemeinen und beim
Funkamateur im Besonderen nachgeschult werden muessen.
Hermann, DL1EEC
FREENET WIRD VERLAENGERT
(rps) Die Funkanwendung fuer Sprachkommunikation mit
Handsprechfunkgeraeten ueber kurze Entfernungen – kurz "FreeNet"
genannt – lebt laenger als urspruenglich geplant. Diese rein
deutsche und nicht europaeisch harmonisierte Frequenznutzung bei
149 MHz sollte urspruenglich Ende dieses Jahres auslaufen. Da die
Frequenzbedarfsabfrage vom Sommer letzten Jahres keine anderen
interessanten Nutzungswuensche hervorbrachte, verfuegte die
Regulierungsbehoerde in ihrem aktuellen Amtsblatt nun die
Verlaengerung bis zum 31. Dezember 2015. Die Verfuegung hat die
Nummer 5/2005.
Hier die wesentlichen Parameter von FreeNet: Die Frequenzen sind
149,025, 149,0375 und 149,050 MHz bei einer maximalen Bandbreite
von 12,5 kHz und einer Leistung von hoechstens 500 mW ERP. Unter
diesen Auflagen koennen die FreeNet-Frequenzen von jedermann
freizuegig genutzt werden.
SPRENGSTOFF
(hfs) gab es gestern waehrend der Distriktsversammlung Nordrhein
des DARC e.V. in Velbert. Der Vorsitzende des Ortsverbandes
Willich (R17), Johannes Heep, DJ5DM, forderte den nicht anwesenden
Vorsitzenden des DARC auf, sein Amt niederzulegen.
Grund dafuer sei die ethisch bedenkliche Behandlung des ehemaligen
Geschaeftsfuehrers Bernd Haefner, die Schaedigung des Ansehens
deutscher Amateurfunkverbaende und die Hoehe der eingesetzten
Geldmittel von mehr als einer halben Million Euro.
Entgegen der Meinung des ehemaligen Distriktsvorsitzenden Rolf
Kuehn und des derzeitigen Vorsitzenden Peter Kern gelang es dem
OVV von R17, im Protokoll der Sitzung die Ruecktrittsforderung
dokumentieren zu lassen. Auffaellig war fuer ihn auch, dass die
Versammlung sich lieber mit dem Thema der Nutzung der Frequenz
145,450 MHz beschaeftigte, als mit den in seinen Augen wichtigen
Dingen des Amateurfunkansehens in der Oeffentlichkeit.
Johannes Heep sieht eine nicht erklaerbare Diskrepanz zwischen
einem Zwischenzeugnis, das der DARC seinerzeit Bernd Haefner
ausstellte, und den aktuellen Erklaerungen des DARC-Vorsitzenden.
Johannes Heep bietet an, Ihnen eine Kopie des Zeugnisses
zuzusenden, wenn Sie ihm eine Email unter ***@aol.com schreiben.
Das Interview mit DJ5DM wurde von DL1EEC am 12. Maerz 2005 um
20:30 MEZ gefuehrt.
ELEKTROSENSIBEL
(hfs) Die RegTP bearbeitet in NRW einen so genannten Stoerfall –
naemlich eine ganz spezielle Art von Kollision zwischen einem
Funkamateur und dessen Nachbarn. Der Nachbar klagte ueber eine
angebliche negative gesundheitliche Beeinflussung durch die
Aussendungen des Funkamateurs – eine Elektrosensibilitaet – und
die RegTP musste zwangsweise ausruecken, um beim Funkamateur zu
messen.
Dabei ergab sich, dass der Funkamateur zwar eine Anzeige nach
BEMFV abgegeben hatte, diese allerdings inhaltlich waehrend seines
Funkbetriebs nicht einhielt. Die RegTP machte ihm zur Auflage,
seine Anzeige zu vervollstaendigen. Sie rechnete dabei positiv an,
dass er die geltenden Feldstaerkegrenzwerte trotz abweichender
BEMFV-Anzeige dennoch eingehalten hatte.
Der Fall hat zwei interessante Aspekte:
1. Offenbar sieht die RegTP derzeit nach eigenem Verstaendnis
keine Rechtsgrundlage, in einem solchen Fall dem Funkamateur
Kosten aufzuerlegen.
2. Im Kollisionsfall prueft die RegTP auch die
Herzschrittmachergrenzwerte und deren Einhaltung, selbst wenn der
Funkamateur andere Angaben gemacht hatte. Solange er unter den
Grenzwerten bleibt, legt die Behoerde zu niedrige Leistungsangaben
und Unvollstaendigkeiten als "Fehler bei der Anzeige" aus. Bei
Ueberschreitung der Grenzwerte auf nicht kontrollierbarem Gebiet
allerdings wuerde sie das als Taeuschung interpretieren.
Insgesamt zeigt dieser Fall ein sehr kundenfreundliches Muster.
Vielleicht haben aber auch die haeufig verlorenen
Gerichtsverfahren der letzten Jahre der Fuehrungsebene der RegTP
gezeigt, dass der Einsatz gesunden Menschenverstandes
zielorientierter ist. Allerdings muessen Funkamateure damit
rechnen, dass die Behoerde bei vorschriftswidrigem Betrieb einer
Amateurfunkstelle jetzt sehr schnell mit der ihr in der Anlage zur
BEMFV eingeraeumten Gebuehrenerhebung von 100 bis 2000 Euro auf
eine vollstreckbare Basis kommen wird.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM NEU STRUKTURIERT
(rps) Neue Etiketten machen sich immer gut. So hat das
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit letzte Woche seine
Abteilung VII neu benannt: Sie heisst nun "Informations- und
Kommunikationstechnologie, Medien und Post" – anstatt schlicht
"Telekommunikation und Post" wie bisher. Der Amateurfunkfunk
bleibt in der Unterabteilung VIIB angesiedelt, die nun
"Informationsgesellschaft und Medien" heisst. Das zustaendige
Referat heisst nun VIIB6 mit dem Titel "Medienwirtschaft und
besondere Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologie".
Die handelnden Personen dort bleiben allerdings dieselben und auch
in Berlin.
Was heisst das nun fuer uns? Ist doch klar: Der Amateurfunk ist
vor allem ein integraler Teil der Informations- und
Kommunikationstechnologie und zudem in der Naehe moderner Medien
innerhalb der Informationsgesellschaft angesiedelt. Bei dieser
Aktion des BMWA ist wohl eine Riesenmenge antiquierter Muff davon
geflogen. Glueckwunsch!
DER SSTV-UMSETZER DF0AGZ
(rps) ist seit letzten Freitag vom Standort JO31OE in Remscheid
QRV. Die Frequenz ist 144,900 MHz und die Strahlungsleistung
betraegt 10 Watt ERP. Versuchen Sie es einfach einmal: Aktivieren
Sie DF0AGZ mit einem 1750-Hz-Ton, warten Sie die Quittung ab und
senden Sie Ihr SSTV-Bild. DF0AGZ wird es anschliessend auf
derselben Frequenz wieder abstrahlen. Empfangsberichte und
Anmerkungen erbitten wir an ***@agz-ev.de.
EINE NEUE TAKTIK
(hfs) hat sich die RegTP bei Streitigkeiten mit Funkanwendern
ausgedacht, sobald sie in Beweisnoete kommt: Sie stellt das
Verfahren einfach ein oder nimmt den Bussgeldbescheid zurueck,
z.B. beim Schwarzsenden. In einigen Faellen der juengeren
Vergangenheit blieben diese vermeintlichen Gewinner von
Rechtsstreitigkeiten allerdings auf ihren eigenen Anwaltskosten
sitzen, da der Fall noch nicht vor Gericht bzw. der
Staatsanwaltschaft uebergeben war. Der Rechtsstaat wurde quasi auf
dem Ruecken des "Gewinners" gebeugt.
Bei den so genannten Ordnungswidrigkeitenverfahren ist also zu
ueberlegen, erst dann eigene Kosten zu verursachen, wenn die Sache
vor einem Gericht anhaengig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten
Sie erwaegen, das Heft des Handelns der Gegenseite zu ueberlassen.
Achten Sie aber darauf, bei Widerspruechen und Einreden keine
Termine zu verpatzen. Sobald Ihr Fall bei einem ordentlichen
Gericht ansteht, koennen Sie alle Ihnen entstandenen Kosten der
Gegenseite in Rechnung stellen – natuerlich nur dann, wenn Sie
gewinnen.
Vy 73,
Hermann, DL1EEC
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen, auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche.
***@DL1EEC 2001-2005
13. Maerz 2005
LIEBE XYLS, YLS, SWLS UND OMS !
Sie hoeren HamRadio 2day, den Rundspruch der AGZ e.V., heute mit
der 174. Folge.
Redaktion:
Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC (hfs)
Ralph, DC5JQ (rps)
Sprecher:
DC5JQ
LEITARTIKEL: PROFESSIONELL
(hfs) auftreten sollten Funkamateure schon – vor allem, wenn sie
als Mitglieder des groessten Amateurfunkverbandes den besten
Mitgliederschutz geniessen und dennoch wegen falsch verstandenem
Umweltbewusstsein nahezu kriminalisiert werden: Ich spreche vom
Fall Dittelbrunn.
Professionell sollten auch oeffentliche Arbeitsgerichtsprozesse
gegen Sozialpartner gefuehrt werden, wenn sie denn ueberhaupt
noetig sind und wenn sie eine flaechendeckende Ausstrahlung auf
die gesamte Branche der Funkamateure in Deutschland haben. Ich
spreche von einer halben Million Abfindung fuer einen einzigen
Mitarbeiter unter dem Dach eines gemeinnuetzigen Vereins: vom Fall
Haefner, der auch Tagesordnungspunkt waehrend der gestrigen
Distriktsversammlung Nordrhein war.
Professionell sollten auch Anwaelte auftreten, die ihre Mandanten
vertreten und dennoch leider im Ergebnis zum Vorteil der
Gegenseite ihren Terminkalender verlegen oder den fuer den
Mandanten zielorientierten Vortrag vergessen. Ich spreche vom Fall
Roland Neumann.
Professionell sollten auch Funkamateure mit ihrer
Amateurfunkstation umgehen – vor allem, wenn sie durch Nichtabgabe
verbindlich behaupten, weniger als 10 Watt effektive isotrope
Strahlungsleistung zu machen. Die sollten sie dann auch tunlichst
nicht ueberschreiten und nicht derart exzessiv uebers Ziel
hinausschiessen, dass Nachbar's Elektronik unfreundlich reagiert
und die RegTP bei allem Good Will zum Nachteil des Funkamateurs
handeln muss.
Professionalitaet, Offenheit und Ehrlichkeit sind offensichtlich
Tugenden, die in unserer Gesellschaft im Allgemeinen und beim
Funkamateur im Besonderen nachgeschult werden muessen.
Hermann, DL1EEC
FREENET WIRD VERLAENGERT
(rps) Die Funkanwendung fuer Sprachkommunikation mit
Handsprechfunkgeraeten ueber kurze Entfernungen – kurz "FreeNet"
genannt – lebt laenger als urspruenglich geplant. Diese rein
deutsche und nicht europaeisch harmonisierte Frequenznutzung bei
149 MHz sollte urspruenglich Ende dieses Jahres auslaufen. Da die
Frequenzbedarfsabfrage vom Sommer letzten Jahres keine anderen
interessanten Nutzungswuensche hervorbrachte, verfuegte die
Regulierungsbehoerde in ihrem aktuellen Amtsblatt nun die
Verlaengerung bis zum 31. Dezember 2015. Die Verfuegung hat die
Nummer 5/2005.
Hier die wesentlichen Parameter von FreeNet: Die Frequenzen sind
149,025, 149,0375 und 149,050 MHz bei einer maximalen Bandbreite
von 12,5 kHz und einer Leistung von hoechstens 500 mW ERP. Unter
diesen Auflagen koennen die FreeNet-Frequenzen von jedermann
freizuegig genutzt werden.
SPRENGSTOFF
(hfs) gab es gestern waehrend der Distriktsversammlung Nordrhein
des DARC e.V. in Velbert. Der Vorsitzende des Ortsverbandes
Willich (R17), Johannes Heep, DJ5DM, forderte den nicht anwesenden
Vorsitzenden des DARC auf, sein Amt niederzulegen.
Grund dafuer sei die ethisch bedenkliche Behandlung des ehemaligen
Geschaeftsfuehrers Bernd Haefner, die Schaedigung des Ansehens
deutscher Amateurfunkverbaende und die Hoehe der eingesetzten
Geldmittel von mehr als einer halben Million Euro.
Entgegen der Meinung des ehemaligen Distriktsvorsitzenden Rolf
Kuehn und des derzeitigen Vorsitzenden Peter Kern gelang es dem
OVV von R17, im Protokoll der Sitzung die Ruecktrittsforderung
dokumentieren zu lassen. Auffaellig war fuer ihn auch, dass die
Versammlung sich lieber mit dem Thema der Nutzung der Frequenz
145,450 MHz beschaeftigte, als mit den in seinen Augen wichtigen
Dingen des Amateurfunkansehens in der Oeffentlichkeit.
Johannes Heep sieht eine nicht erklaerbare Diskrepanz zwischen
einem Zwischenzeugnis, das der DARC seinerzeit Bernd Haefner
ausstellte, und den aktuellen Erklaerungen des DARC-Vorsitzenden.
Johannes Heep bietet an, Ihnen eine Kopie des Zeugnisses
zuzusenden, wenn Sie ihm eine Email unter ***@aol.com schreiben.
Das Interview mit DJ5DM wurde von DL1EEC am 12. Maerz 2005 um
20:30 MEZ gefuehrt.
ELEKTROSENSIBEL
(hfs) Die RegTP bearbeitet in NRW einen so genannten Stoerfall –
naemlich eine ganz spezielle Art von Kollision zwischen einem
Funkamateur und dessen Nachbarn. Der Nachbar klagte ueber eine
angebliche negative gesundheitliche Beeinflussung durch die
Aussendungen des Funkamateurs – eine Elektrosensibilitaet – und
die RegTP musste zwangsweise ausruecken, um beim Funkamateur zu
messen.
Dabei ergab sich, dass der Funkamateur zwar eine Anzeige nach
BEMFV abgegeben hatte, diese allerdings inhaltlich waehrend seines
Funkbetriebs nicht einhielt. Die RegTP machte ihm zur Auflage,
seine Anzeige zu vervollstaendigen. Sie rechnete dabei positiv an,
dass er die geltenden Feldstaerkegrenzwerte trotz abweichender
BEMFV-Anzeige dennoch eingehalten hatte.
Der Fall hat zwei interessante Aspekte:
1. Offenbar sieht die RegTP derzeit nach eigenem Verstaendnis
keine Rechtsgrundlage, in einem solchen Fall dem Funkamateur
Kosten aufzuerlegen.
2. Im Kollisionsfall prueft die RegTP auch die
Herzschrittmachergrenzwerte und deren Einhaltung, selbst wenn der
Funkamateur andere Angaben gemacht hatte. Solange er unter den
Grenzwerten bleibt, legt die Behoerde zu niedrige Leistungsangaben
und Unvollstaendigkeiten als "Fehler bei der Anzeige" aus. Bei
Ueberschreitung der Grenzwerte auf nicht kontrollierbarem Gebiet
allerdings wuerde sie das als Taeuschung interpretieren.
Insgesamt zeigt dieser Fall ein sehr kundenfreundliches Muster.
Vielleicht haben aber auch die haeufig verlorenen
Gerichtsverfahren der letzten Jahre der Fuehrungsebene der RegTP
gezeigt, dass der Einsatz gesunden Menschenverstandes
zielorientierter ist. Allerdings muessen Funkamateure damit
rechnen, dass die Behoerde bei vorschriftswidrigem Betrieb einer
Amateurfunkstelle jetzt sehr schnell mit der ihr in der Anlage zur
BEMFV eingeraeumten Gebuehrenerhebung von 100 bis 2000 Euro auf
eine vollstreckbare Basis kommen wird.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM NEU STRUKTURIERT
(rps) Neue Etiketten machen sich immer gut. So hat das
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit letzte Woche seine
Abteilung VII neu benannt: Sie heisst nun "Informations- und
Kommunikationstechnologie, Medien und Post" – anstatt schlicht
"Telekommunikation und Post" wie bisher. Der Amateurfunkfunk
bleibt in der Unterabteilung VIIB angesiedelt, die nun
"Informationsgesellschaft und Medien" heisst. Das zustaendige
Referat heisst nun VIIB6 mit dem Titel "Medienwirtschaft und
besondere Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologie".
Die handelnden Personen dort bleiben allerdings dieselben und auch
in Berlin.
Was heisst das nun fuer uns? Ist doch klar: Der Amateurfunk ist
vor allem ein integraler Teil der Informations- und
Kommunikationstechnologie und zudem in der Naehe moderner Medien
innerhalb der Informationsgesellschaft angesiedelt. Bei dieser
Aktion des BMWA ist wohl eine Riesenmenge antiquierter Muff davon
geflogen. Glueckwunsch!
DER SSTV-UMSETZER DF0AGZ
(rps) ist seit letzten Freitag vom Standort JO31OE in Remscheid
QRV. Die Frequenz ist 144,900 MHz und die Strahlungsleistung
betraegt 10 Watt ERP. Versuchen Sie es einfach einmal: Aktivieren
Sie DF0AGZ mit einem 1750-Hz-Ton, warten Sie die Quittung ab und
senden Sie Ihr SSTV-Bild. DF0AGZ wird es anschliessend auf
derselben Frequenz wieder abstrahlen. Empfangsberichte und
Anmerkungen erbitten wir an ***@agz-ev.de.
EINE NEUE TAKTIK
(hfs) hat sich die RegTP bei Streitigkeiten mit Funkanwendern
ausgedacht, sobald sie in Beweisnoete kommt: Sie stellt das
Verfahren einfach ein oder nimmt den Bussgeldbescheid zurueck,
z.B. beim Schwarzsenden. In einigen Faellen der juengeren
Vergangenheit blieben diese vermeintlichen Gewinner von
Rechtsstreitigkeiten allerdings auf ihren eigenen Anwaltskosten
sitzen, da der Fall noch nicht vor Gericht bzw. der
Staatsanwaltschaft uebergeben war. Der Rechtsstaat wurde quasi auf
dem Ruecken des "Gewinners" gebeugt.
Bei den so genannten Ordnungswidrigkeitenverfahren ist also zu
ueberlegen, erst dann eigene Kosten zu verursachen, wenn die Sache
vor einem Gericht anhaengig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten
Sie erwaegen, das Heft des Handelns der Gegenseite zu ueberlassen.
Achten Sie aber darauf, bei Widerspruechen und Einreden keine
Termine zu verpatzen. Sobald Ihr Fall bei einem ordentlichen
Gericht ansteht, koennen Sie alle Ihnen entstandenen Kosten der
Gegenseite in Rechnung stellen – natuerlich nur dann, wenn Sie
gewinnen.
Vy 73,
Hermann, DL1EEC
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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