Werner Jochem
2005-04-07 00:58:34 UTC
Lesern des "stern" ist die Frage "Was macht eigentlich ..." vertraut.
Nicht das es wirklich wichtig wäre ...
... aber vielleicht kann in dieser NG ja mal jemand die Frage
beantworten:
"Was macht eigentlich A.G.F.A.?"
Nein, ich meine nicht Agfa(-Gevaert) - die mit den Filmen.
Sondern A.G.F.A., das steht für "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des
Amateurfunks".
Unbekannt? Erleuchtung bringt der Sonder-Rundspruch 3/94 des DARC. Da
wird u.a. über diverse Aufnahme-Anträge für den RTA berichtet.
Zitat Beginn:
Die Abkürzung A.G.F.A. der dritten um Aufnahme ersuchenden Vereinigung
steht für "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Amateurfunks". Der
Verein wurde am 14.08.1994 in Burgdorf gegründet, wo er auch seinen
Sitz hat, er hat 7 Mitglieder, davon 3 Vorstandsmitglieder, erhebt
keine Beiträge und gibt als Vereinszweck an: "Zweck des Vereins ist
die Förderung des Amateurfunks. Er führt alle ihm zur Erreichung des
Vereinszwecks erscheinenden Maßnahmen durch".
Der RTA hat den Aufnahmeantrag dieses Vereins eingehend diskutiert.
Schließlich handelt es sich um einen Verein ganz anderer Prägung als
bei allen anderen Vereinigungen, von denen bisher im Zusammenhang mit
dem RTA die Rede war. Vereinszweck ist nicht die aktive Beschäftigung
mit dem Amateurfunk oder einer seiner Spielarten, sondern die
Förderung des Amateurfunks. Der angereiste Vertreter des Vereins, Nils
Schiffhauer, DK8OK erläuterte, daß diese Förderung des Amateurfunks
vorwiegend durch publizistische Maßnahmen erfolgen solle, welche durch
ihn selbst sowie weitere Mitglieder des Vereins wahrgenommen würden.
Der RTA war der Ansicht, daß der Bundestagsausschuß für Post und
Telekommunikation wohl kaum an solche Arten von Vereinigungen gedacht
hat, als er nach einer demokratisch legitimierten Vertretung der
deutschen Funkamateure verlangte. Würde dieser Verein jetzt in den RTA
aufgenommen und das Beispiel Schule machen, so würde der RTA bald
durch Nachahmer lahmgelegt sein. Er hat daher die Aufnahme der A.G.F.A
abgelehnt und dem Antragsteller anheimgestellt, nach zweijährigem
Bestehen des Vereins und nachgewiesener, aktiver Vereinstätigkeit im
Amateurfunk einen Aufnahmeantrag erneut zu stellen.
Zitat Ende.
Vor allem der letzte Satz erscheint mir interessant: "und
nachgewiesener, aktiver Vereinstätigkeit im Amateurfunk .."
Ich für meinen Teil - als aktiver Beobachter der "Szene" - habe im
Nachhinein nie mehr etwa von A.G.F.A. gehört. Vielleicht bin ich ja
nur etwas taub. Oder ist mir was entgangen?
73 Joe DK7VW
Nicht das es wirklich wichtig wäre ...
... aber vielleicht kann in dieser NG ja mal jemand die Frage
beantworten:
"Was macht eigentlich A.G.F.A.?"
Nein, ich meine nicht Agfa(-Gevaert) - die mit den Filmen.
Sondern A.G.F.A., das steht für "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des
Amateurfunks".
Unbekannt? Erleuchtung bringt der Sonder-Rundspruch 3/94 des DARC. Da
wird u.a. über diverse Aufnahme-Anträge für den RTA berichtet.
Zitat Beginn:
Die Abkürzung A.G.F.A. der dritten um Aufnahme ersuchenden Vereinigung
steht für "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Amateurfunks". Der
Verein wurde am 14.08.1994 in Burgdorf gegründet, wo er auch seinen
Sitz hat, er hat 7 Mitglieder, davon 3 Vorstandsmitglieder, erhebt
keine Beiträge und gibt als Vereinszweck an: "Zweck des Vereins ist
die Förderung des Amateurfunks. Er führt alle ihm zur Erreichung des
Vereinszwecks erscheinenden Maßnahmen durch".
Der RTA hat den Aufnahmeantrag dieses Vereins eingehend diskutiert.
Schließlich handelt es sich um einen Verein ganz anderer Prägung als
bei allen anderen Vereinigungen, von denen bisher im Zusammenhang mit
dem RTA die Rede war. Vereinszweck ist nicht die aktive Beschäftigung
mit dem Amateurfunk oder einer seiner Spielarten, sondern die
Förderung des Amateurfunks. Der angereiste Vertreter des Vereins, Nils
Schiffhauer, DK8OK erläuterte, daß diese Förderung des Amateurfunks
vorwiegend durch publizistische Maßnahmen erfolgen solle, welche durch
ihn selbst sowie weitere Mitglieder des Vereins wahrgenommen würden.
Der RTA war der Ansicht, daß der Bundestagsausschuß für Post und
Telekommunikation wohl kaum an solche Arten von Vereinigungen gedacht
hat, als er nach einer demokratisch legitimierten Vertretung der
deutschen Funkamateure verlangte. Würde dieser Verein jetzt in den RTA
aufgenommen und das Beispiel Schule machen, so würde der RTA bald
durch Nachahmer lahmgelegt sein. Er hat daher die Aufnahme der A.G.F.A
abgelehnt und dem Antragsteller anheimgestellt, nach zweijährigem
Bestehen des Vereins und nachgewiesener, aktiver Vereinstätigkeit im
Amateurfunk einen Aufnahmeantrag erneut zu stellen.
Zitat Ende.
Vor allem der letzte Satz erscheint mir interessant: "und
nachgewiesener, aktiver Vereinstätigkeit im Amateurfunk .."
Ich für meinen Teil - als aktiver Beobachter der "Szene" - habe im
Nachhinein nie mehr etwa von A.G.F.A. gehört. Vielleicht bin ich ja
nur etwas taub. Oder ist mir was entgangen?
73 Joe DK7VW