Ulrich Hilsinger
2005-04-01 18:03:53 UTC
Liebe Leser,
Wie die RegPT heute in ihrer Amtsblattverfügung bekannt gab, gelten ab
sofort folgende Änderungen im Frequenznutzungsplan:
- Digitale Anwendungen sind nur noch in primär genutzten Bändern
zulässig, also nicht mehr auf 23cm und höher.
- Die zulässige Senderausgangsleistung wird aufgrund der niedrigen Quote
von abgegebenen Selbsterklärungen auf 25 W PEP begrenzt, bei mehr als 10
W EIRP ist außerdem eine Standortbescheinigung erforderlich.
- Die Vernetzung von Relaisfunkstellen über Internet ist ab 1. Mai nicht
mehr zulässig.
- Telegrafie darf nur noch rechnergestützt gesendet und gehört werden.
Hiervon ausgenommen sind Funkamateure, die CW-Verbindungen mit
mindestens 100 Ländern und mindestens 2500 QSOs nachweisen können (z.B.
durch QSL-Karten).
Die Verfügung wird aus technischen Gründen vermutlich erst am späten
Abend im Internet verfügbar sein.
73
Ulrich, DH0GHU
Wie die RegPT heute in ihrer Amtsblattverfügung bekannt gab, gelten ab
sofort folgende Änderungen im Frequenznutzungsplan:
- Digitale Anwendungen sind nur noch in primär genutzten Bändern
zulässig, also nicht mehr auf 23cm und höher.
- Die zulässige Senderausgangsleistung wird aufgrund der niedrigen Quote
von abgegebenen Selbsterklärungen auf 25 W PEP begrenzt, bei mehr als 10
W EIRP ist außerdem eine Standortbescheinigung erforderlich.
- Die Vernetzung von Relaisfunkstellen über Internet ist ab 1. Mai nicht
mehr zulässig.
- Telegrafie darf nur noch rechnergestützt gesendet und gehört werden.
Hiervon ausgenommen sind Funkamateure, die CW-Verbindungen mit
mindestens 100 Ländern und mindestens 2500 QSOs nachweisen können (z.B.
durch QSL-Karten).
Die Verfügung wird aus technischen Gründen vermutlich erst am späten
Abend im Internet verfügbar sein.
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Ulrich, DH0GHU