Post by Kurt B.[...]
Hmmm...interessant, wie war das doch gleich vor ein paar Jahren mit
dem Sysop von DB0AHO, den Du bei der Staatsanwaltschaft angezeigt
hattest weil er, wenn ich mich recht erinnere unter Deinem Rufzeichen
eingespielte Mails nicht einfach auf Zuruf löschen wollte? Diese
Anzeige hatte ihn übrigens dann zusammen mit anderen Sachen so
frustriert, daß er seinerzeit den Digi samt Box aufgegeben hatte. Nur
mal so zur Erinnerung um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, daß
die Welt nicht nur schwarz und weiß ist....sie ist wahrlich
grau...eben für jeden von uns!
Dass ich - wie vorstehend geschrieben - den Sysop von DB0AHO angezeigt
haben soll, das ist mir neu, und das hat m. W. bisher noch niemand
behauptet, auch nicht der ehemalige Sysop von DB0AHO. Aber nachdem Du,
"Kurt B." (wer Du auch immer sein magst) das so in den Raum stellst,
nehme ich dazu kurz (ohne Nennung von Rufzeichen) Stellung:
Anfang Dezember 1999 wurde ich von einem OM darauf aufmerksam gemacht,
dass in der BBS DB0AHO Mails mit strafrechtlich relevanten, teils
rassistischen Inhalten zum Auslesen zur Verfügung gehalten werden, die
nachweislich unter Identitätsmissbrauch eingespielt wurden. Dabei wurde
auch mein Rufzeichen missbraucht. Der Mailbox-Betreiber sei darauf
hingewiesen worden, denke jedoch nicht daran, diese Piraten-Mails zu
entfernen.
Ich schrieb darauf den Betreiber/Sysop von DB0AHO an, und bat ihn um
Löschung. Er antwortete mir nur, ihm sei schon bekannt, dass ich
"gewisse Probleme" habe (sinngemäß: bescheuert sei) und im Übrigen solle
ich mich doch vorher über die Materie informieren, vor ich ihn
anschreibe. Als ich dann bei DB0AHO wenigstens die unter meinem
Rufzeichen eingespielten Mails löschen wollte, stellte ich fest, dass
ich aus dieser Box ausgesperrt war.
Die Angelegenheit wurde übrigens auch in der CQ DL 2/2000 behandelt, was
der Sysop von DB0AHO in einer öffentlichen Stellungnahme als Verleumdung
seiner Person durch den Autor und schändliches Verhalten durch den DARC
wertete, und er bekräftigte bei dieser Gelegenheit nochmals seine
Weigerung, Piratenmails zu löschen mit den Worten: "Wie kann ich eine
'Echte Mail' von der eines Piraten unterscheiden?" Dem "Ansuchen um
Löschung einer Mail" komme er nur nach, "wenn diese Bitte schriftlich
erfolgt, unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift der Lizenzurkunde
oder durch eine Mail, die unter Passwortschutz in DB0AHO-8 eingespielt
wurde".
Mehrere OM hatten im November/Dezember 1999 versucht, ihn dazu zu
bewegen, die (zweifelsfrei als solche erkennbaren) Piratenmails in
seiner Box zu löschen. Aufgrund meiner Sperrung bei DB0AHO konnte ich
dort keine Mail unter Passwortschutz einspielen und mir dafür extra
beglaubigte Abschriften meiner Lizenzurkunde besorgen zu müssen, hielt
ich - gelinde gesagt - für eine Schikane. Ich stellte dem Sysop nach
weiteren zwei erfolglosen Aufforderungen zur Löschung schließlich ein
Ultimatum bis zum Jahresende 1999, andernfalls würde ich die Sache zur
Anzeige bringen. Das möge ich doch bitteschön tun und er freue sich
schon darauf, bekam ich sinngemäß von ihm zur Antwort.
Nachdem ich grundsätzlich Konsequenzen nicht nur androhe, sondern auch
umsetze, erstattete ich am 2. Januar 2000 ich bei der Staatsanwaltschaft
Augsburg "Strafanzeige gegen unbekannt wegen beleidigenden,
rufschädigenden, verleumderischen und rassistischen Inhalten, die im
Bulletin-Board-System der Automatischen Amateurfunkstation DB0AHO
vorsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden".
Wohlgemerkt: ich habe nicht den Sysop von DB0AHO angezeigt und in der
Anzeige explizit darauf hingewiesen, dass ich nicht beurteilen
kann/möchte, wer für die beanstandeten Inhalte im juristischen Sinne
verantwortlich ist (der Einspieler und/oder auch der Bereitsteller?) und
es mir ausschließlich um die Entfernung dieser Inhalte aus dieser BBS
geht.
Der Sysop von DB0AHO erklärte meines Wissens bei seiner Befragung als
Zeuge (nicht als Beschuldigter!) durch die Polizei, er habe von diesen
Inhalten im Mailbox-System DB0AHO keine Ahnung gehabt und hätte diese
wissentlich niemals geduldet. Mehr könne er dazu nicht sagen, weil er
den Betrieb der Anlage bereits eingestellt habe und auch die Inhalte
nicht mehr verfügbar seien.
Für mich war damit die Sache erledigt und ich legte keinen Wert auf
weitere Verfolgung der Angelegenheit, was ich der Staatsanwaltschaft
mitteilte, die dann die Ermittlungen einstellte.
Trotz allem, was ich mir von diesem Sysop von DB0AHO gefallen lassen
musste, bedauerte ich es, dass er damals alles hinwarf, weil er sich
offenbar furchtbar ungerecht behandelt fühlte und so gar nicht wahrhaben
und verstehen wollte dass es außer seinen Rechten und Freiheiten als
Sysop auch noch Rechte anderer sowie Gesetze gibt, die er nicht beliebig
nach dem Motto 'Hier bin ICH Sysop, hier handle ich, wie es mir passt
und mir hat keiner was zu sagen!' außer Kraft setzen kann.
Ich habe die Demontage von DB0AHO auch deshalb bedauert, weil meinen
Informationen zufolge DB0AHO technisch ein Digi- und Mailboxsystem der
allerersten Sahne darstellte. Schwer verständlich, dass jemand, der das
alles selber aufgebaut hat, dies im eigentlichen Sinne selber zerstört,
indem er alles hinwirft. Dies liegt jedoch im Verantwortungsbereich
eines jeden, der so reagiert. Anderen daran im Nachhinein die Schuld
geben zu wollen, das ist doch recht billig. Insbesondere unter dem
Aspekt, dass diesem Sysop mehrmals mitgeteilt wurde, dass er
unweigerlich mit einer Anzeige rechnen muss.
Ich habe in den 28 Jahren, in denen ich der verantwortliche Betreiber
der Augsburger 2m- und 70cm-Relaisfunkstellen bin, auch schon Dinge
erlebt, wobei ich mir überlegte, ob es nicht besser sei, mir das Ganze
vom Hals zu schaffen, hätte aber nie in Erwägung gezogen, andere für
eine solche (nämlich meine) Entscheidung und Handlungsweise
verantwortlich zu machen.
So viel dazu, "Kurt B.", und falls Du in dieser Sache noch zusätzlichen
Klärungsbedarf sehen solltest, dann können wir uns gerne weiter darüber
unterhalten. Wozu Du allerdings aus der Anonymität heraustreten
müsstest.
73 de Hermann, DK6XH