Hermann F. Schulze
2005-04-03 08:07:01 UTC
DL: HamRadio 2day 177-2005
***@DL1EEC 2001-2005
3. April 2005
LIEBE XYLS, YLS, SWLS UND OMS !
Sie hoeren HamRadio 2day, den Rundspruch der AGZ e.V., heute mit
der 177. Folge.
Redaktion:
Ralph, DC5JQ
Autoren:
Hermann, DL1EEC (hfs)
Ralph, DC5JQ (rps)
Sprecher:
DC5JQ
LEITARTIKEL: DIE BAHN IST FREI - ODER DOCH NICHT?
(rps) Vorweg: Dies ist kein Aprilscherz. Die Regulierungsbehoerde
fuer Telekommunikation und Post hat diese Woche gegenueber der AGZ
e.V. verbindlich Stellung bezogen - und zwar zum Thema "gewerblich-
wirtschaftliche Nutzung des Amateurfunkdienstes", die das
Amateurfunkgesetz bekanntlich untersagt. Damit herrscht nun -
zumindest fuer das Verwaltungshandeln - Klarheit.
Herr Goeddel von der RegTP in Mainz stellt dazu einige wirklich
bemerkenswerte Thesen in den Raum. Im Folgenden werden aus seinem
Brief einige Passagen woertlich wiedergegeben.
"Gewerbliches Handeln setzt das Vorliegen einer auf Gewinn
gerichteten, dauerhaften und selbststaendigen Taetigkeit
voraus. ... Die Information ueber den automatischen
Versicherungsschutz bei einer Mitgliedschaft im DARC e.V.
dient nicht dem Interesse des Vereins an einer
Gewinnerzielung. Zwar mag der Hinweis auf den automatischen
Versicherungsschutz neben der Information der
Vereinsmitglieder darauf abzielen, neue Vereinsmitglieder zu
werben, jedoch fuehrt dies allenfalls zu neuen
Mitgliedsbeitraegen. Beitraege von Vereinsmitgliedern werden
jedoch grundsaetzlich nur zur Deckung der Vereinskosten
erhoben und dienen deshalb nicht dazu, einen Gewinn im Sinne
des Gewerberechts zu generieren.
Selbst wenn man in dem Hinweis des DARC e.V. eine indirekte
Werbung fuer die Generali Versicherung erblickt, fehlt es an
einer Gewinnerzielungsabsicht des DARC e.V. Denn die
indirekte Werbung ist allenfalls geeignet, Gewinne bei der
Generali Versicherung herbeizufuehren, nicht aber beim hier
nach Paragraf 5 Absatz 4 Nummer 1 AFuG zu betrachtenden
Funkamateur 'DARC e.V.' ...
Deshalb kann ich Ihnen mitteilen, dass weitere Massnahmen von
mir nicht zu veranlassen sind."
Soweit Herr Goeddel von der Regulierungsbehoerde. Was bedeutet das
nun konkret? Die RegTP meint zwei Dinge:
1. Ein gemeinnuetziger Verein kann per Definitionem nicht
gewerblich-wirtschaflich handeln. Er hat naemlich gar keine
Gewinnerzielungsabsicht - auch bei zusaetzlichen
Mitgliedsbeitraegen nicht - und darf damit sowohl indirekte
Werbung fuer jeden beliebigen Dritten via Amateurfunk machen, als
auch diese Frequenzen zur Steigerung seiner eigenen Prosperitaet
und zur Abdeckung seiner Vereinskosten ohne Hemmungen nutzen.
2. Jeder Funkamateur darf "indirekte Werbung" - wie die Behoerde
das nennt - fuer jede andere Person, Firma oder Gruppierung auf
den Frequenzen machen, solange er selbst dabei keiner auf Gewinn
gerichteten, dauerhaften und selbststaendigen Taetigkeit nachgeht.
Dass andere durch diese Aussendungen zu Geld kommen, das ist in
der Sicht der RegTP nicht zu beanstanden.
Da bleibt mir nur, Herrn Goeddel und der Regulierungsbehoerde ein
ganz herzliches Dankeschoen auszusprechen - der Brief eroeffnet
wirklich neue Horizonte: darf der Funkamateur DC5JQ doch jetzt auf
den Baendern offen aussprechen, dass DL1EEC in seinem
Brillengeschaeft in Remscheid Funkamateuren einen besonderen
Rabatt einraeumt, und die AGZ e.V. darf - wohl gemerkt als
"Funkamateur" - via Amateurfunk verkuenden, dass mit der
Mitgliedschaft der verbilligte Bezug der Zeitschrift
"Funktelegramm" verbunden werden kann - und das alles, ohne dass
behoerdliche Massnahmen zu befuerchten sind. Und der SSTV-Repeater
DF0AGZ sendet kuenftig Werbeeinlagen fuer Amateurfunkhaendler:
Schliesslich kann die AGZ als gemeinnuetziges Konstrukt gar keinen
Gewinn im Sinne des Gewerberechts generieren.
Also nochmals vielen herzlichen Dank - doch halt, hat das der
Gesetzgeber wirklich so gemeint? Wenn ich die Zeit vor zehn Jahren
noch einmal Revue passieren lasse und die Begruendung zum 1997er
Amateurfunkgesetz lese, dann wird schnell klar, dass Regierung,
Bundestag und Bundesrat damals jedwede gewerblich-wirtschaftliche
Betaetigung im Amateurfunk unterbinden wollten - egal, wem das
Geld zufliesst. Schliesslich bezahlen Andere Milliarden fuer die
Frequenzen. Mal sehen, was der Minister dazu sagt ...
Ralph, DC5JQ
WIE STEHT ES EIGENTLICH UM DIE BEMFV-NOVELLIERUNG?
(rps) Schon seit einiger Zeit will das Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Arbeit die BEMFV und das uebergeordnete FTEG
novellieren, um unter anderem Ordnungswidrigkeiten fuer
Zuwiderhandlungen einzufuehren. Immer wieder kommen in diesem
Zusammenhang Geruechte in Umlauf, die ziemlich geringe Abgabequote
und die hohe Fehlerrate koennten im Amateurfunk schliesslich zum
Verlust des Privilegs eigener Berechnungen und Messungen fuehren.
Die AGZ hat diese Woche fuer Sie telefonisch nachgehakt. Dem
zustaendigen Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit sind
keine Absichten bekannt, das Prinzip der Selbsterklaerung
abzuschaffen und statt dessen eine Standortbescheinigungspflicht
einzufuehren - auch nicht fuer hohe Senderleistungen. Man hat
allerdings Verstaendnis dafuer, dass die Regulierungsbehoerde nach
einigen Jahren des Entgegenkommens nun auf die Einhaltung der
Bestimmungen draengt und Massnahmen ergreift, die ihr nach Gesetz
und Verordnung heute schon zugaenglich sind.
Einen Zeithorizont fuer eine neue BEMFV gibt es allerdings immer
noch nicht. Momentan befindet man sich in der Diskussion mit dem
Bundesumweltministerium und den Bundeslaendern. Der Amateurfunk
scheint dabei nicht strittig oder ueberhaupt ein Thema zu sein.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
WETTRENNEN UM DARC-REPEATER
(apr) auf dem Mond. Wie China Mobile und Vodafone am 1. April
berichteten, befinden sich im Rennen um die erste MMS vom Mond
auch der DARC e.V. mit einem SSTV-Repeater unter dem Rufzeichen
DP0MOND.
Bereits auf der Messe "ITU-Telecom-World 2003" kursierten
Geruechte ueber Plaene der beiden Mobilfunkgiganten und des
Amateurfunkriesen fuer die Stationierung eines Mobilfunksenders
auf dem Erdtrabanten. Am vorgestrigen Freitag kam in einer Meldung
der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua erstmals eine
Bestaetigung:
"Ich glaube, dass unsere Nation sich zum Ziel setzen sollte, noch
vor Ende dieses Jahrzehnts eine MMS vom Mond zur Erde zu senden",
wird der Praesident der Volksrepublik China, Hu Jintao, zitiert.
Kein einziges Telecom-Projekt werde in dieser Zeitspanne die
Menschheit mehr beeindrucken und von groesserer Bedeutung fuer die
langfristige Entwicklung von Mehrwertdiensten sein.
Die deutsche RegTP hat in einer ersten Reaktion angekuendigt,
deutschen Netzbetreibern die Zusammenschaltung mit Mondnetzen zu
untersagen, solange dem Himmelskoerper keine eigene Vorwahl
zugeteilt worden ist. Die ITU erwaege dafuer "++MOON" (00006666),
denkbar sei aber auch die mehr dem Standard entsprechende Vorwahl
0104. Der DARC ist sich sicher, das Rennen mit DB0MOON knapp vor
der AGZ mit DP0AGZ zu gewinnen.
DER SENDEPLAN DER AGZ
(hfs) fuer HamRadio 2day lautet ab dem 3. April wie folgt: Die
Zeitangeben sind in Ortszeit.
09h00 145,6000 MHz FM WK Relais Feldberg/Taunus, Hagen,
Saarbruecken
09h15 145,7375 MHz FM WK Relais Dortmund
09h30 145,7250 MHz FM WK Relais Koblenz und Geleen
09h45 145,6750 MHz FM WK Relais Nordhelle
10h00 439,3250 MHz FM WK Relais Wiesbaden
10h15 438,7750 MHz FM WK Relais Osnabrueck, Alsdorf
10h30 438,8000 MHz FM GV Relais Duesseldorf
10h30 145,4500 MHz FM WK
10h45 145,7500 MHz FM WB Relais Bergheim
10h45 145,7000 MHz FM WK Relais Bonn
11h30 145,7875 MHz FM WB Relais Aachen
10h45 3772 kHz SSB WB Kurzwelle
11h30 14305 kHz SSB WB Kurzwelle
GV: Standort Grevenbroich
WB: Standort Wassenberg
WK: Standort Wermelskirchen
Empfangsbestaetigungen senden Sie bitte an ***@agz-ev.de.
Spaetestens ab HamRadio 2day Nr. 179 werden Sie uns auch um 11h00
Ortszeit auf 144,320 MHz in SSB hoeren koennen. Wir setzen am
Standort Wermelskirchen eine horizontale Big-Wheel-
Rundstrahlantenne mit 200 Watt Senderleistung ein und planen
danach gegen 11h15 einen ausfuehrlichen Bestaetigungsverkehr.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen, auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche.
***@DL1EEC 2001-2005
3. April 2005
LIEBE XYLS, YLS, SWLS UND OMS !
Sie hoeren HamRadio 2day, den Rundspruch der AGZ e.V., heute mit
der 177. Folge.
Redaktion:
Ralph, DC5JQ
Autoren:
Hermann, DL1EEC (hfs)
Ralph, DC5JQ (rps)
Sprecher:
DC5JQ
LEITARTIKEL: DIE BAHN IST FREI - ODER DOCH NICHT?
(rps) Vorweg: Dies ist kein Aprilscherz. Die Regulierungsbehoerde
fuer Telekommunikation und Post hat diese Woche gegenueber der AGZ
e.V. verbindlich Stellung bezogen - und zwar zum Thema "gewerblich-
wirtschaftliche Nutzung des Amateurfunkdienstes", die das
Amateurfunkgesetz bekanntlich untersagt. Damit herrscht nun -
zumindest fuer das Verwaltungshandeln - Klarheit.
Herr Goeddel von der RegTP in Mainz stellt dazu einige wirklich
bemerkenswerte Thesen in den Raum. Im Folgenden werden aus seinem
Brief einige Passagen woertlich wiedergegeben.
"Gewerbliches Handeln setzt das Vorliegen einer auf Gewinn
gerichteten, dauerhaften und selbststaendigen Taetigkeit
voraus. ... Die Information ueber den automatischen
Versicherungsschutz bei einer Mitgliedschaft im DARC e.V.
dient nicht dem Interesse des Vereins an einer
Gewinnerzielung. Zwar mag der Hinweis auf den automatischen
Versicherungsschutz neben der Information der
Vereinsmitglieder darauf abzielen, neue Vereinsmitglieder zu
werben, jedoch fuehrt dies allenfalls zu neuen
Mitgliedsbeitraegen. Beitraege von Vereinsmitgliedern werden
jedoch grundsaetzlich nur zur Deckung der Vereinskosten
erhoben und dienen deshalb nicht dazu, einen Gewinn im Sinne
des Gewerberechts zu generieren.
Selbst wenn man in dem Hinweis des DARC e.V. eine indirekte
Werbung fuer die Generali Versicherung erblickt, fehlt es an
einer Gewinnerzielungsabsicht des DARC e.V. Denn die
indirekte Werbung ist allenfalls geeignet, Gewinne bei der
Generali Versicherung herbeizufuehren, nicht aber beim hier
nach Paragraf 5 Absatz 4 Nummer 1 AFuG zu betrachtenden
Funkamateur 'DARC e.V.' ...
Deshalb kann ich Ihnen mitteilen, dass weitere Massnahmen von
mir nicht zu veranlassen sind."
Soweit Herr Goeddel von der Regulierungsbehoerde. Was bedeutet das
nun konkret? Die RegTP meint zwei Dinge:
1. Ein gemeinnuetziger Verein kann per Definitionem nicht
gewerblich-wirtschaflich handeln. Er hat naemlich gar keine
Gewinnerzielungsabsicht - auch bei zusaetzlichen
Mitgliedsbeitraegen nicht - und darf damit sowohl indirekte
Werbung fuer jeden beliebigen Dritten via Amateurfunk machen, als
auch diese Frequenzen zur Steigerung seiner eigenen Prosperitaet
und zur Abdeckung seiner Vereinskosten ohne Hemmungen nutzen.
2. Jeder Funkamateur darf "indirekte Werbung" - wie die Behoerde
das nennt - fuer jede andere Person, Firma oder Gruppierung auf
den Frequenzen machen, solange er selbst dabei keiner auf Gewinn
gerichteten, dauerhaften und selbststaendigen Taetigkeit nachgeht.
Dass andere durch diese Aussendungen zu Geld kommen, das ist in
der Sicht der RegTP nicht zu beanstanden.
Da bleibt mir nur, Herrn Goeddel und der Regulierungsbehoerde ein
ganz herzliches Dankeschoen auszusprechen - der Brief eroeffnet
wirklich neue Horizonte: darf der Funkamateur DC5JQ doch jetzt auf
den Baendern offen aussprechen, dass DL1EEC in seinem
Brillengeschaeft in Remscheid Funkamateuren einen besonderen
Rabatt einraeumt, und die AGZ e.V. darf - wohl gemerkt als
"Funkamateur" - via Amateurfunk verkuenden, dass mit der
Mitgliedschaft der verbilligte Bezug der Zeitschrift
"Funktelegramm" verbunden werden kann - und das alles, ohne dass
behoerdliche Massnahmen zu befuerchten sind. Und der SSTV-Repeater
DF0AGZ sendet kuenftig Werbeeinlagen fuer Amateurfunkhaendler:
Schliesslich kann die AGZ als gemeinnuetziges Konstrukt gar keinen
Gewinn im Sinne des Gewerberechts generieren.
Also nochmals vielen herzlichen Dank - doch halt, hat das der
Gesetzgeber wirklich so gemeint? Wenn ich die Zeit vor zehn Jahren
noch einmal Revue passieren lasse und die Begruendung zum 1997er
Amateurfunkgesetz lese, dann wird schnell klar, dass Regierung,
Bundestag und Bundesrat damals jedwede gewerblich-wirtschaftliche
Betaetigung im Amateurfunk unterbinden wollten - egal, wem das
Geld zufliesst. Schliesslich bezahlen Andere Milliarden fuer die
Frequenzen. Mal sehen, was der Minister dazu sagt ...
Ralph, DC5JQ
WIE STEHT ES EIGENTLICH UM DIE BEMFV-NOVELLIERUNG?
(rps) Schon seit einiger Zeit will das Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Arbeit die BEMFV und das uebergeordnete FTEG
novellieren, um unter anderem Ordnungswidrigkeiten fuer
Zuwiderhandlungen einzufuehren. Immer wieder kommen in diesem
Zusammenhang Geruechte in Umlauf, die ziemlich geringe Abgabequote
und die hohe Fehlerrate koennten im Amateurfunk schliesslich zum
Verlust des Privilegs eigener Berechnungen und Messungen fuehren.
Die AGZ hat diese Woche fuer Sie telefonisch nachgehakt. Dem
zustaendigen Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit sind
keine Absichten bekannt, das Prinzip der Selbsterklaerung
abzuschaffen und statt dessen eine Standortbescheinigungspflicht
einzufuehren - auch nicht fuer hohe Senderleistungen. Man hat
allerdings Verstaendnis dafuer, dass die Regulierungsbehoerde nach
einigen Jahren des Entgegenkommens nun auf die Einhaltung der
Bestimmungen draengt und Massnahmen ergreift, die ihr nach Gesetz
und Verordnung heute schon zugaenglich sind.
Einen Zeithorizont fuer eine neue BEMFV gibt es allerdings immer
noch nicht. Momentan befindet man sich in der Diskussion mit dem
Bundesumweltministerium und den Bundeslaendern. Der Amateurfunk
scheint dabei nicht strittig oder ueberhaupt ein Thema zu sein.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
WETTRENNEN UM DARC-REPEATER
(apr) auf dem Mond. Wie China Mobile und Vodafone am 1. April
berichteten, befinden sich im Rennen um die erste MMS vom Mond
auch der DARC e.V. mit einem SSTV-Repeater unter dem Rufzeichen
DP0MOND.
Bereits auf der Messe "ITU-Telecom-World 2003" kursierten
Geruechte ueber Plaene der beiden Mobilfunkgiganten und des
Amateurfunkriesen fuer die Stationierung eines Mobilfunksenders
auf dem Erdtrabanten. Am vorgestrigen Freitag kam in einer Meldung
der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua erstmals eine
Bestaetigung:
"Ich glaube, dass unsere Nation sich zum Ziel setzen sollte, noch
vor Ende dieses Jahrzehnts eine MMS vom Mond zur Erde zu senden",
wird der Praesident der Volksrepublik China, Hu Jintao, zitiert.
Kein einziges Telecom-Projekt werde in dieser Zeitspanne die
Menschheit mehr beeindrucken und von groesserer Bedeutung fuer die
langfristige Entwicklung von Mehrwertdiensten sein.
Die deutsche RegTP hat in einer ersten Reaktion angekuendigt,
deutschen Netzbetreibern die Zusammenschaltung mit Mondnetzen zu
untersagen, solange dem Himmelskoerper keine eigene Vorwahl
zugeteilt worden ist. Die ITU erwaege dafuer "++MOON" (00006666),
denkbar sei aber auch die mehr dem Standard entsprechende Vorwahl
0104. Der DARC ist sich sicher, das Rennen mit DB0MOON knapp vor
der AGZ mit DP0AGZ zu gewinnen.
DER SENDEPLAN DER AGZ
(hfs) fuer HamRadio 2day lautet ab dem 3. April wie folgt: Die
Zeitangeben sind in Ortszeit.
09h00 145,6000 MHz FM WK Relais Feldberg/Taunus, Hagen,
Saarbruecken
09h15 145,7375 MHz FM WK Relais Dortmund
09h30 145,7250 MHz FM WK Relais Koblenz und Geleen
09h45 145,6750 MHz FM WK Relais Nordhelle
10h00 439,3250 MHz FM WK Relais Wiesbaden
10h15 438,7750 MHz FM WK Relais Osnabrueck, Alsdorf
10h30 438,8000 MHz FM GV Relais Duesseldorf
10h30 145,4500 MHz FM WK
10h45 145,7500 MHz FM WB Relais Bergheim
10h45 145,7000 MHz FM WK Relais Bonn
11h30 145,7875 MHz FM WB Relais Aachen
10h45 3772 kHz SSB WB Kurzwelle
11h30 14305 kHz SSB WB Kurzwelle
GV: Standort Grevenbroich
WB: Standort Wassenberg
WK: Standort Wermelskirchen
Empfangsbestaetigungen senden Sie bitte an ***@agz-ev.de.
Spaetestens ab HamRadio 2day Nr. 179 werden Sie uns auch um 11h00
Ortszeit auf 144,320 MHz in SSB hoeren koennen. Wir setzen am
Standort Wermelskirchen eine horizontale Big-Wheel-
Rundstrahlantenne mit 200 Watt Senderleistung ein und planen
danach gegen 11h15 einen ausfuehrlichen Bestaetigungsverkehr.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
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Sie's gut. Bis zur naechsten Woche.